Es besteht die Möglichkeit einen Teil der Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse rückerstattet zu bekommen. Folgende Tarife gelten derzeit bei den unterschiedlichen Krankenkassen:
ÖGK EINZELSITZUNG € 33,70
BVAEB EINZELSITZUNG € 46,60
SVS EINZELSITZUNG € 45,00
Wenn Sie eine private Krankenversicherung haben, ist die Kostenübernahme bis zu 100% möglich!
Ich begleite Sie durch diesen Prozess! Den Ablauf der Verrechnung klären wir in unserem Erstgespräch!
BITTE BEACHTEN SIE, DASS ICH AB 1. AUGUST 2024 BEI BANKOMAT-ZAHLUNG EINE GEBÜHR VON 5€ VERRECHNE.
DANKE FÜR IHR VERSTÄNDNIS!
Ich nehme mir Zeit Sie kennen zu lernen, denn nur wenn die Chemie stimmt, ist der Grundstein für eine gute Zusammenarbeit gelegt. Deshalb dauert das Erstgespräch auch ein bisschen länger! Die ersten 10 Minuten werden von mir nicht verrechnet, das ist mein Geschenk für Sie!
Kein Vorsteuerabzug
Unecht befreit lt. Ust-Gesetz
Kostenrückerstattung für einen Teil der Kosten möglich!
Kein Vorsteuerabzug
Unecht befreit lt. Ust-Gesetz
Kostenrückerstattung für einen Teil der Kosten möglich!
Vorsteuerabzug, Preis excl. 20 % Ust
Kein Kostenersatz durch die Krankenkasse möglich!
Vorsteuerabzug, Preis exkl. 20 % Ust
Kein Kostenersatz durch die Krankenkasse möglich!
Absageregelung:
Im Fall, dass Sie einen Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, diesen mindestens 48 Stunden vorher telefonisch oder per SMS abzusagen. Die Räumlichkeiten und die Stunde sind für Sie reserviert. Daher bitte ich Sie um Verständnis, dass nicht rechtzeitig abgesagte Termine in Rechnung gestellt werden müssen.